Garantie und Gewährleistung
Veröffentlicht am: 03. März 2010
Hast du dich beim Kauf eines Produktes auch schon mal gefragt, ob es einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung gibt? Bist du dir auch nicht sicher, was genau diese Begriffe eigentlich beinhalten? Dann geht es dir wie den meisten Leuten!
Im üblichen Sprachgebrauch werden beide Begriffe oftmals fälschlicherweise vermischt, dabei gibt es große Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung! Es ist also Vorsicht geboten, denn grundsätzlich gilt: Garantie ist keine Gewährleistung!
Grob gesagt handelt es sich bei einer Garantie um eine freiwillig vereinbarte Verpflichtung seitens eines Herstellers, wohingegen eine Gewährleistung eine gesetzlich festgelegte Leistung eines Händlers ist.
Die Garantie ist also eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Herstellers gegenüber dem Kunden und bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Der Hersteller kann die Garantiebedingungen und vor allem die Garantiedauer selbst festlegen und ist dabei an keinerlei Pflichten gebunden – der Gesetzgeber hat hiermit nichts zu tun.
Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da die Funktionsfähigkeit für den festgelegten Zeitraum ohnehin garantiert wird.
Die gesetzliche Gewährleistung hingegen bezieht sich auf die Mängelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer und definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate, kann jedoch bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Treten innerhalb der ersten 6 Monaten nach Übergabe Mängel auf, bist du als Käufer klar im Vorteil, denn es wird angenommen, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war. Es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. In der Regel ist das aber eigentlich nur bei ganz offensichtlichen Sachen möglich, wie z.B. Kaffee im Laptop. Im Normalfall wird in den ersten 6 Monaten das mangelhafte einfach durch ein funktionsfähiges Produkt ersetzt oder es wird repariert. Treten Mängel allerdings mehr als 6 Monate nach dem Kauf auf, ändert sich die Beweislast, d.h. nun musst du als Käufer beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. In der Praxis ist das ohne teure Gutachten aber so gut wie unmöglich, daher bist du in dem Fall als Käufer einfach auf die Kulanz des Händler angewiesen.
Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen „Topf“. Damit du in Zukunft nicht auch in die „Garantie-Gewährleistungsfalle“ tappst, hier noch einmal die wichtigsten Unterschiede zusammengefasst:
Gewährleistung ist Sache der Händler, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren. Eine Garantiezusage kann daher immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
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