Die Cloud & Datenschutz: Das sind die Probleme
Veröffentlicht am: 02. Januar 2013
Clouddienste sind eine praktische Sache. Sie ermöglichen die Datenspeicherung an einer zentralen Schnittstelle, auf die man von (fast) überall zugreifen kann. Wer also am Rechner einen Termin einträgt, sieht ihn später auch beim Blick in den Handy-Kalender, wer in seinem Smartphone einen Kontakt hinterlegt, kann ihn später auch am PC abrufen. Auch ganze Adressbücher, wichtige E-Mails, Fotos, Videos und weitere Dokumente können ganz einfach in einer Cloud abgelegt und jederzeit aufgerufen werden. Einen Haken hat die Sache jedoch: Das Cloud-Prinzip funktioniert nur „online“ – und hat somit entscheidende Schwachstellen. Gerade in puncto Datenschutz gilt es daher, einige wesentliche Dinge zu beachten! Aber der Reihe nach…
Um ein Gefühl für die „Fallstricke“ einer Cloud zu erhalten, sollte man sich zunächst ganz konkret das Prinzip dieser Datenspeicherungs-Methode vor Augen führen. Nutzt man eine Cloud, speichert man Daten extern bei einem Dienstleister. Dies wiederum bedeutet, je nach den jeweiligen AGBs des ausgewählten Anbieters, sind die Daten nur bedingt sicher. So behält sich Apple bei seinem iCloud-Dienst beispielsweise vor, auch verschlüsselte iCloud-Daten einzusehen – gerade bei sensiblen Daten eine beunruhigende Erkenntnis.
Wenn du also mit dem Gedanken spielst, eine Cloud zu nutzen, informiere dich unbedingt vorab genau über die Datenschutzbestimmungen deines favorisierten Cloud-Dienstes. Denn selbst, wenn der Cloud-Anbieter damit wirbt, dass Dokumente, Backup-Daten, Kontakte, Kalender und andere private Daten verschlüsselt in der Cloud gespeichert werden, lauert der Teufel oftmals im Detail!
So zeigt das Beispiel Apple, um nochmals auf die „Tücken“ der iCloud einzugehen, dass sich der Cloud-Dienstleister durchaus vorbehalten kann, auch sensible Daten einzusehen. In den Nutzungsbedingungen der iCloud heißt es:
„Sie erklären sich damit einverstanden, dass Apple, ohne Ihnen gegenüber zu haften, auf Ihre Kontoinformationen und Ihre Inhalte zugreifen, diese nutzen, aufbewahren und/oder an Strafverfolgungsbehörden, andere Behörden und/oder sonstige Dritte weitergeben darf, wenn Apple der Meinung ist, dass dies vernünftigerweise erforderlich oder angemessen ist, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder wenn Apple einen hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass ein solcher Zugriff, eine solche Nutzung, Offenlegung oder Aufbewahrung angemessenerweise notwendig ist, …“Auch andere Cloud-Angebote sind an solche Nutzungsbedingungen gekoppelt, die die User oftmals – geblendet von den scheinbar unzähligen Vorteilen einer Cloud – viel zu blauäugig akzeptieren. Denn nur, wenn die Cloud-Daten vollständig verschlüsselt wären, wäre gewährleistet, dass wirklich niemand unberechtigt auf die Dokumente zugreifen kann – dies behalten sich jedoch die meisten Anbieter vor. Ein weiterer, wichtiger Aspekt, der kritisch durchleuchtet werden muss, ist auch die personenbezogene Datenverarbeitung im Rahmen des Cloud-Computing. Hierbei treten immer auch rechtliche Fragestellungen auf, die bisher nur unzureichend aufgearbeitet sind. So bleiben die meisten Cloud-Anbieter bei ihren Garantien für Sicherheitsmaßnahmen äußerst schwammig. Auch das deutsche Bundesdatenschutzgesetz, das eigentlich alle Sicherheitsmaßnahmen genau regelt, greift bei Clouds nur bedingt. Zwar sieht es vor, dass Unternehmen, die selbst oder im Auftrag personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, technische und organisatorische Maßnahmen treffen müssen, um die hiesigen Datenschutzauflagen zu erfüllen, da Cloud-Anbieter jedoch weltweit agieren, weiß der Kunde oft nicht, in welchem Land die datenspeichernden Cloud-Server stehen – und ob das Bundesdatenschutzgesetz überhaupt verbindlich für den Dienstleister ist. Beim grenzüberschreitenden Cloud-Computing ist nicht gewährleistet, dass es in den jeweils involvierten Staaten überhaupt Datenschutzregeln gibt oder dass diese den Anforderungen des deutschen Datenschutzrechts entsprechen. Ausländische Anbieter sind nicht zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Grundsätze, die denen der EU gleichen, verpflichtet. Hinzu kommt, dass es sich üblicherweise um eine sogenannte Auftragsdatenverarbeitung handelt, lässt man fremde Daten in einer Cloud von externen Anbietern verarbeiten. Diese Auftragsdatenverarbeitung ist an weniger strenge Auflagen gekoppelt, als die sogenannte „Weitergabe an Dritte“. Das wiederum bedeutet, der Cloud-Provider, der den Auftrag zur Datenverarbeitung erhält, kümmert sich zwar um die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten, der Auftraggeber – also der Cloud-User – bleibt jedoch letztlich uneingeschränkt für Sicherheit und Datenschutz verantwortlich. Kein Wunder also, dass das Urteil vieler Experten im Hinblick auf die Nutzung einer Cloud eher negativ ausfällt. Zwar bietet die Cloud durchaus attraktive Vorteile, Experten raten Verbrauchern dennoch davon ab, ihre privaten Dokumente unverschlüsselt in Clouds wie die von Apple, Google, Microsoft, etc. hochzuladen.
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.